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Was steht auf einem Weinetikett und warum?

Mann im Weinladen schaut sich ein Etikett an und fragt sich:

Wer kennt das nicht? 

Weinkauf im Urlaub. Im Supermarktregal türmen sich die Weinflaschen. Wenn man Glück hat versteht man die Landessprache und könnte das Etikett lesen. Aber mal ehrlich, wie oft kommt es vor, dass die Vorauswahl anhand des Etikettes erfolgt?

Einer der für den Winzer wichtigsten Aspekte am Etikett ist sicherlich der Werbeeffekt.

Aber was steckt sonst noch so im Etikett? Welche Informationen gibt das Etikett preis?  

Nun, zunächst einmal sollte einem bewusst sein, dass es gesetzliche Vorgaben gibt an die sich ein Winzer halten muss (wer möchte kann das zB im WeinG oder in der EG Nr. 607/2009 nachlesen). 

Ein Weinetikett darf generell nur erlaubte Informationen enthalten.

Unterschieden wird in die verpflichtenden und freiwilligen Angaben.

Verpflichtende Angaben

In Deutschland sind die folgenden Angaben für ein Weinetikett verpflichtend vorgeschrieben: 

  • Verkehrsbezeichnung 

  • Qualitätsstufe

  • Anbaugebiet

  • Alkoholgehalt

  • Nennvolumen

  • Prüfnummer (AP-Nummer) - bei Qualitätswein, Prädikatswein und Sekt

  • Abfüller - oder Name des Erzeugers

  • Allergene - "Enthält Sulfid" oder "Enthält Schwefeldioxid"

  • Herkunftsangabe

  • Geschmacksangabe - nur bei Sekt

  • Nennfüllmenge - (Inhalt, z.B. 0,7 Liter)

  • Behandlungsmittel auf Basis Milch oder Ei - z.B. Kasein, Lysozym oder Eieralbumin

  • Losnummer - Oder Prüfnummer 

  • Die Weinart (wenn es sich nicht um Weißwein oder Rotwein handelt)

  • Diese Angaben können auf dem vorderen oder dem hinteren Etikett stehen. Meist finden sie sich auf dem rückseitigen Etikett. 

    Freiwillige Angaben

    • Jahrgang
    • Geschmacksrichtung
    • Rebsorte 
    • Geschmacksangabe 
      • traditionelle Begriffe
      • Erzeugnisverfahren - z.B. Barrique
      • genaue geographische Angabe - bei Qualitätswein/Prädikatswein, etwa der Ortsteil
      • Erzeugerbetrieb - nur bei Qualitätswein/Prädikatswein und Landwein

      Und dann gibt es noch die zugelassenen Angaben

      Diese Angaben sind erlaubt, wenn sie belegbar sind. Sie dürfen keineswegs täuschend oder irreführend für den Konsumenten sein. Beispiele sind:

      • Empfohlene Trinktemperatur
      • Angaben zur Herstellung - beispielsweise Cuvé
      • Lagerungsbedingungen
      • Verwendungsempfehlungen
      • Analysedaten (Säure und Restzuckergehalt)
      • Speiseempfehlung
      • Verzicht von Zusatzstoffen - z.B. ohne Zusatz von Sulfid, ohne Süßung
      • Bio - Angaben zu Bio-Wein und Öko-Wein müssen deutlich getrennt sein, z.B. auf einem Zusatzetikett

       

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